Ratgeber & Soforthilfe

Sofort-Hilfe bei Photovoltaik-Schäden, Montagefehlern & Streitigkeiten

Was tun bei Mängeln, Ertragsausfällen oder Konflikten mit dem Solarteur? Hier finden Sie bewährte Handlungsschritte, VDE-Normhinweise und Handlungsempfehlungen vom unabhängigen PV-Sachverständigen.

Schritt-für-Schritt-Hilfe für Ihren konkreten Fall

Montagemangel & Dachschäden

Ziegel wurden beschädigt, Haken sitzen auf den Ziegeln auf, oder die Leitungsverlegung ist ungeschützt.

Empfohlene Vorgehensweise:

1. Schlussrechnung nicht vollständig bezahlen (Zurückbehaltungsrecht gem. § 641 Abs. 3 BGB).
2. Fotos von den sichtbaren Mängeln anfertigen (Detailaufnahmen und Gesamtansichten).
3. Unabhängigen Sachverständigen für Schäden an Photovoltaikanlagen (DEKRA Standard) zur Beweissicherung beauftragen.
4. Schriftliche Mängelrüge mit angemessener Fristsetzung (meist 14 Tage) an den Solarteur senden.
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Ertragsminderung / Anlage bringt zu wenig

Die Anlage erreicht nicht den im Angebot prognostizierten Ertrag in kWh/kWp oder fällt sporadisch aus.

Empfohlene Vorgehensweise:

1. Monitoring-Daten und Monatserträge exportieren und sichern.
2. Fehlermeldungen des Wechselrichters notieren und protokollieren.
3. Kennlinienmessung mit dem Benning PV 125 durch einen Sachverständigen durchführen lassen.
4. Ertragsgutachten als Grundlage für Schadenersatz- oder Minderungsansprüche nutzen.
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Solarteur lehnt Nachbesserung ab

Der Installateur behauptet, die Anlage sei nach den Regeln der Technik montiert und verweigert die Beseitigung der Mängel.

Empfohlene Vorgehensweise:

1. Keine vorschnellen Vereinbarungen ohne Fachbeistand unterzeichnen.
2. Beauftragung eines neutralen Parteigutachtens mit Normabgleich (VDE / DIN).
3. Rechtsanwalt für Baurecht hinzuziehen, falls der Handwerker weiterhin uneinsichtig bleibt.
4. Ein fundiertes Gutachten erhöht die Chancen einer außergerichtlichen Einigung drastisch.
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Sturm-, Hagel- & Versicherungsschäden

Nach einem Unwetter oder Hagelschlag besteht der Verdacht auf mechanische Beschädigungen oder Mikrorisse.

Empfohlene Vorgehensweise:

1. Schaden umgehend der zuständigen Gebäude- oder Elektronikversicherung melden.
2. Keine Reparaturversuche vor Schadensfeststellung durchführen.
3. Drohnenbefliegung zur lückenlosen optischen Schadensaufnahme beauftragen.
4. Schadensgutachten direkt bei der Versicherung zur Kostenübernahme einreichen.
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Checkliste: Welche Unterlagen sind vor dem Gutachten nützlich?

Je vollständiger die Dokumente vorliegen, desto schneller und fundierter kann das Gutachten erstellt werden:

1. Vertragsdokumente
  • Angebot und Auftragsbestätigung des Solarteurs
  • Garantievereinbarungen & Ertragsprognosen
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise
2. Technische Unterlagen
  • Modulbelegungsplan & String-Schaltplan
  • Datenblätter der verbauten PV-Module & Wechselrichter
  • Inbetriebnahmeprotokoll (E.8 / VDE)

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann lohnt sich ein Gutachten für meine Photovoltaikanlage?
Ein Gutachten lohnt sich insbesondere bei erkennbaren Mängeln vor der Schlusszahlung, bei anhaltenden Ertragsausfällen, nach Unwetterschäden für die Versicherung sowie bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Montagebetrieb oder Solarteur. Ein unabhängiges Gutachten spart oft tausende Euro Folgeschäden.
Sind die Gutachten von KH Gutachter vor Gericht anerkannt?
Ja. Als DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Photovoltaikanlagen erstelle ich Parteigutachten, Schiedsgutachten und Beweissicherungsberichte nach anerkannten Qualitätsstandards und Richtlinien, die regelmäßig von Gerichten, Versicherungen und Schlichtungsstellen herangezogen werden.
Wie läuft eine Vor-Ort-Begutachtung ab?
Nach einem telefonischen Erstgespräch und Sichtung Ihrer Unterlagen (Rechnungen, Stringpläne, Monitoring-Daten) vereinbaren wir einen Vor-Ort-Termin. Dort führen wir visuelle Prüfungen, Drohnen-Luftbildinspektionen und elektrische Messungen mit dem Benning PV 125 durch. Anschließend erhalten Sie einen bebilderten, verständlichen Gutachtenbericht.
Wer trägt die Kosten für ein Schadensgutachten?
Bei Versicherungsschäden (z. B. Sturm, Blitz, Hagel) übernimmt in der Regel die Versicherung die Gutachterkosten. Bei Rechtsstreitigkeiten im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen können die Gutachterkosten bei berechtigter Mängelrüge oft vom Verursacher als Schadensersatz zurückgefordert werden.
In welchem Einzugsgebiet ist KH Gutachter tätig?
Unser Sachverständigenbüro hat seinen Sitz in Bornheim. Wir sind schwerpunktmäßig in der Region Bornheim, Bonn, Köln, dem Rhein-Sieg-Kreis, Düsseldorf, Aachen und in ganz Nordrhein-Westfalen (NRW) sowie bei größeren Projekten, Solarparks und Gerichtsaufträgen bundesweit für Sie im Einsatz.

Sie sind sich unsicher über die richtige Vorgehensweise?

Rufen Sie mich direkt an. In einem kurzen 5-minütigen Telefonat lässt sich meist schon klären, welche Schritte in Ihrer Situation ratsam sind.